Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) wurde eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 35 Stunden alle 5 Jahre eingeführt. Für die Verlängerung des Führerscheins Klasse D im 5-Jahres-Turnus müssen 5 Schulungstage nachgewiesen werden. Der Nachweis der absolvierten gesetzlichen Weiterbildung wird über eine Kennzahl 95 bei den Landratsämtern im Rahmen der Führerscheinverlängerung in den Führerschein eingetragen.
Auszug aus dem Internetauftritt des WBO (Weiterleitung zum WBO)
Am 1. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gelten für Busunternehmen folgende Neuregelungen für die Weiterbildung:
Einführung einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht von 35 Stunden im 5-Jahres-Turnus für die Verlängerung des Führerscheins Klasse D. Der Nachweis der absolvierten gesetzlichen Weiterbildung wird über eine Kennzahl 95 bei den Landratsämtern im Rahmen der Führerscheinverlängerung in den Führerschein eingetragen.
Innerhalb von 5 Jahren müssen dabei alle Themen abgedeckt werden, wobei eine systematische Planung der Weiterbildungsmaßnahmen zu empfehlen ist.
1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
2. Anwendung der Vorschriften
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Modul 1: Fahrphysik, sicheres und fahrgastfreundliches Fahren
Modul 2: Wirtschaftliches Fahren
Modul 3: Dienstleistung, Verhalten und Kommunikation, Branchenkenntnisse Lenk- und Ruhezeiten
Modul 4: Lenk- und Ruhezeiten
Modul 5: Verkehrs-, Gesundheits-, und Umweltsicherheit, Ergonomie, Notfallmanagement