Fahrsicherheitstraining

Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) wurde eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 35 Stunden alle 5 Jahre eingeführt. Für die Verlängerung des Führerscheins Klasse D im 5-Jahres-Turnus müssen 5 Schulungstage nachgewiesen werden. Der Nachweis der absolvierten gesetzlichen Weiterbildung wird über eine Kennzahl 95 bei den Landratsämtern im Rahmen der Führerscheinverlängerung in den Führerschein eingetragen.

Auszug aus dem Internetauftritt des WBO (Weiterleitung zum WBO)


Am 1. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gelten für Busunternehmen folgende Neuregelungen für die Weiterbildung:

Einführung einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht von 35 Stunden im 5-Jahres-Turnus für die Verlängerung des Führerscheins Klasse D. Der Nachweis der absolvierten gesetzlichen Weiterbildung wird über eine Kennzahl 95 bei den Landratsämtern im Rahmen der Führerscheinverlängerung in den Führerschein eingetragen.

Anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen werden ab Inkrafttreten des Gesetzes, dem 01. Oktober 2006, berücksichtigt. Dabei dürfen für die erste Weiterbildung auch Schulungsnachweise eingereicht werden, die älter als 5 Jahre sind, sofern sie nach dem 01. Oktober 2006 ausgestellt wurden.
Eine Weiterbildung muss mindestens 7 Stunden zusammenhängend betragen.
Innerhalb von 5 Jahren müssen dabei alle Themen abgedeckt werden, wobei eine systematische Planung der Weiterbildungsmaßnahmen zu empfehlen ist.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz legt die Kenntnisbereiche der Schulungen fest:
1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
2. Anwendung der Vorschriften
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Beispielauswahl:
Modul 1:     Fahrphysik, sicheres und fahrgastfreundliches Fahren
Modul 2:     Wirtschaftliches Fahren
Modul 3:     Dienstleistung, Verhalten und Kommunikation,  Branchenkenntnisse Lenk- und Ruhezeiten
Modul 4:     Lenk- und Ruhezeiten
Modul 5:     Verkehrs-, Gesundheits-, und Umweltsicherheit, Ergonomie, Notfallmanagement
Unsere Berufskraftfahrer nehmen, wie vom Gesetztgeber vorgeschrieben, alle 5 Jahren an einer Weiterbildung teil. Ohne diese Weiterbildung wäre es nicht gestattet den Führerschein der Klasse D zu verlängern.

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